VergabeMeister
ImpressumDatenschutzAGBAVVPreise
Inhalt
  1. § 1 Geltungsbereich, nur Unternehmer
  2. § 2 Leistungsgegenstand
  3. § 3 Vertragsschluss, Registrierung, Organisation
  4. § 4 Pläne, Preise, Zahlung
  5. § 5 Laufzeit und Kündigung
  6. § 6 Verfügbarkeit, Wartung, Support
  7. § 7 Nutzungsrechte
  8. § 8 Pflichten des Kunden
  9. § 9 Netzwerkmodul: besondere Bedingungen
  10. § 10 KI-Assistent des Kunden, MCP-Schnittstelle, Verantwortung für Angebote
  11. § 11 Datenschutz
  12. § 12 Vertraulichkeit
  13. § 13 Sperrung
  14. § 14 Gewährleistung
  15. § 15 Haftung
  16. § 16 Freistellung
  17. § 17 Änderungen dieser AGB
  18. § 18 Schlussbestimmungen

Vertrag · Version 1.0 · Stand 26.10.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

KI Katapult, Inhaber Tim Neunzig, Alpenstraße 13, 14542 Werder (Havel), E-Mail: info@vergabemeister.de, USt-IdNr. DE426067350

Version1.0
Stand26.10.2026
Abrufbar unterhttps://app.vergabemeister.de/legal/agb

§ 1 Geltungsbereich, nur Unternehmer

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software VergabeMeister (nachfolgend "VergabeMeister" oder "der Dienst"), die KI Katapult, Inhaber Tim Neunzig (nachfolgend "KI Katapult"), unter app.vergabemeister.de und mcp.vergabemeister.de als Online-Dienst bereitstellt.

(2) VergabeMeister richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend "Kunde"). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können den Dienst nicht nutzen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn KI Katapult ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Bestandteil des Vertrags ist außerdem die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) in ihrer jeweils geltenden Fassung (§ 11).

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) VergabeMeister unterstützt Unternehmen bei der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren. Je nach Plan umfasst der Dienst insbesondere: Suche und Verwaltung von Ausschreibungen aus öffentlichen Quellen, Ablage und strukturierte Auswertung von Vergabeunterlagen, Anforderungsmatrizen, Fristenverwaltung, Vorbereitung von Angebotsunterlagen, das Netzwerkmodul (§ 9) sowie eine Schnittstelle nach dem Model Context Protocol (MCP), über die der Kunde einen eigenen KI-Assistenten mit dem Dienst verbinden kann (§ 10). Den Funktionsumfang und die monatlichen Nutzungskontingente der einzelnen Pläne beschreibt die Leistungsbeschreibung unter https://app.vergabemeister.de/legal/preise in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.

(2) VergabeMeister betreibt kein eigenes KI-Modell. Sprachliche Auswertungen, Zusammenfassungen, Entwürfe und Bewertungen entstehen, wenn der Kunde einen eigenen KI-Assistenten über die MCP-Schnittstelle anbindet. Für den Vertrag mit dem Anbieter des KI-Assistenten und dessen Kosten ist der Kunde zuständig.

(3) VergabeMeister ist ein Werkzeug zur Vorbereitung. Der Dienst gibt keine Angebote, Teilnahmeanträge oder sonstige Erklärungen gegenüber Vergabestellen ab und kommuniziert nicht mit Vergabestellen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich durch den Kunden über die von der Vergabestelle vorgegebenen Wege.

(4) VergabeMeister erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Vergaberechtliche Hinweise im Dienst, in der Dokumentation oder in Ausgaben eines angebundenen KI-Assistenten sind allgemeine Informationen und keine Beratung im Einzelfall.

(5) KI Katapult kann Funktionen als "Beta" oder "Vorschau" kennzeichnen. Solche Funktionen sind noch in Entwicklung, können jederzeit geändert oder eingestellt werden und unterliegen keiner Verfügbarkeits- oder Funktionszusage.

§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, Organisation

(1) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein Nutzerkonto anlegt, eine Organisation erstellt und diese AGB sowie die AVV durch Anklicken akzeptiert. Für kostenpflichtige Pläne kommt der Vertrag über den jeweiligen Plan mit Abschluss des Bestellvorgangs über Stripe zustande.

(2) Der Kunde macht bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben (Unternehmensname, Rechtsform, Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sofern vorhanden, Rechnungs-E-Mail-Adresse) und hält sie aktuell.

(3) Der Kunde kann innerhalb seiner Organisation weitere Nutzer anlegen (Beschäftigte, Organe, Beauftragte). Der Kunde ist für alle Handlungen seiner Nutzer verantwortlich und stellt sicher, dass sie diese AGB einhalten. Organisations-Administratoren sind gegenüber KI Katapult für den Kunden handlungs- und weisungsbefugt.

(4) Zugangsdaten und MCP-Zugriffstoken sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde informiert KI Katapult unverzüglich, wenn ein Missbrauch zu befürchten ist, und widerruft betroffene Token.

§ 4 Pläne, Preise, Zahlung

(1) VergabeMeister wird in folgenden Plänen angeboten (alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer):

PlanMonatlichJährlich
Entdeckenkostenloskostenlos
Bieter49 Euro490 Euro
Team149 Euro1.490 Euro
Berater449 Euro, Vertragsschluss auf Anfrageauf Anfrage

Bei jährlicher Zahlung entspricht der Preis zehn Monatsentgelten (zwei Monate ohne Berechnung). Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung unter https://app.vergabemeister.de/legal/preise angegebenen Preise.

(2) Entgelte werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten (derzeit Kreditkarte). Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen in elektronischer Form an die hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse und im Konto erhält.

(3) Schlägt eine Zahlung fehl, informiert KI Katapult den Kunden und versucht die Abbuchung erneut. Bleibt die Zahlung 14 Tage nach Fälligkeit und Mahnung aus, kann KI Katapult den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen bis zum Zahlungseingang einschränken (§ 13). Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.

(4) Ein Wechsel in einen höheren Plan ist jederzeit möglich; der Mehrbetrag wird zeitanteilig für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Plan wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Funktionen und Datenmengen, die der niedrigere Plan nicht umfasst, stehen dann nicht mehr zur Verfügung; gespeicherte Daten bleiben für die Dauer des Vertrags exportierbar.

(5) KI Katapult kann die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern, um Kostenänderungen (insbesondere Hosting, Zahlungsabwicklung, Personal, gesetzliche Vorgaben) oder Änderungen des Leistungsumfangs weiterzugeben. Erhöht sich der Preis des vom Kunden gebuchten Plans um mehr als zehn Prozent gegenüber dem zuletzt gezahlten Preis, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Darauf weist KI Katapult in der Ankündigung hin.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

(7) Nutzungskontingente. Einzelne Funktionen stehen je Plan in einem monatlichen Kontingent zur Verfügung (derzeit: Abrufe von Vergabeunterlagen durch den Dienst, Erzeugen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) und ausgefüllter Formblätter, täglich beobachtete Fälle). Die Kontingente nennt die Leistungsbeschreibung (§ 2 Abs. 1). Dabei gilt:

a) Kontingente gelten je Organisation und Kalendermonat (Zeit in Berlin) und beginnen am Monatsersten neu. Nicht genutzte Einheiten verfallen, auch bei jährlicher Zahlung.

b) Ein Abruf zählt nur, wenn der Dienst mindestens eine Datei geliefert hat; wiederholte Abrufe derselben Vergabeunterlagen im selben Monat zählen einmal. Das erneute Erzeugen der EEE oder desselben Formblatts für denselben Fall im selben Monat zählt einmal.

c) Ab 80 Prozent eines Kontingents weist der Dienst darauf hin. Ist ein Kontingent ausgeschöpft, führt der Dienst die betreffende Aktion bis zum Monatsende nicht mehr aus und bietet den Wechsel in einen höheren Plan an (Abs. 4). Alle übrigen Funktionen, der Zugriff auf bereits abgerufene Unterlagen und das manuelle Hochladen eigener Unterlagen bleiben uneingeschränkt möglich.

d) Mehrverbrauch wird nicht berechnet. Nach einem Planwechsel gilt ab dem Wechsel das Kontingent des neuen Plans; im laufenden Monat bereits verbrauchte Einheiten werden angerechnet.

e) Den aktuellen Verbrauch zeigt der Dienst auf der Seite "Organisation" an. Erhöht KI Katapult ein Kontingent, gilt dies sofort; Verringerungen richten sich nach § 6 Abs. 5.

(8) Fair Use. Weist die Leistungsbeschreibung eine Funktion als "unbegrenzt" aus, gibt es für die übliche geschäftliche Nutzung keine Obergrenze; eine versteckte Obergrenze besteht nicht. Übliche geschäftliche Nutzung ist die Bearbeitung eigener Vergabeverfahren durch die Nutzer der Organisation über die Weboberfläche und die MCP-Schnittstelle, im Plan Berater auch die Bearbeitung von Vergabeverfahren der eigenen Auftraggeber (§ 7 Abs. 2). Keine übliche Nutzung ist insbesondere:

a) das automatisierte oder massenhafte Abrufen von Vergabeunterlagen oder Erzeugen von Dokumenten ohne Bezug zu konkret bearbeiteten Vergabeverfahren, etwa durch Skripte, Bots oder Schleifen eines KI-Assistenten;

b) der Aufbau eines Archivs oder Datenbestands von Vergabeunterlagen über die eigene Angebotsbearbeitung hinaus;

c) die Nutzung für Dritte außerhalb der Organisation sowie der Weiterverkauf oder die Bereitstellung abgerufener Unterlagen oder erzeugter Dokumente als eigenständige Leistung (§ 7 Abs. 3).

Ein Verbrauch, der ein Vielfaches der Nutzung vergleichbarer Organisationen im selben Plan beträgt, ist für sich allein kein Verstoß, kann aber Anlass für eine Nachfrage sein. Hat KI Katapult konkrete Anhaltspunkte für eine Nutzung außerhalb der üblichen geschäftlichen Nutzung, informiert KI Katapult die Organisations-Administratoren per E-Mail unter Angabe der Nutzungszahlen und gibt dem Kunden mindestens zehn Werktage, die Nutzung zu erläutern oder anzupassen. Ergibt die Erläuterung keine übliche geschäftliche Nutzung oder dauert die Nutzung an, kann KI Katapult die betreffende Funktion für die Organisation auf das Zehnfache des jeweiligen Kontingents im Plan Bieter je Kalendermonat begrenzen. KI Katapult teilt die Begrenzung in Textform mit; der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen und erhält im Voraus gezahlte Entgelte zeitanteilig zurück. Verstöße gegen § 7 Abs. 3 und die Abwehr von Sicherheitsgefahren richten sich nach § 13; die Frist nach Satz 5 gilt dafür nicht.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Kostenpflichtige Pläne haben eine Laufzeit von einem Monat (monatliche Zahlung) oder zwölf Monaten (jährliche Zahlung). Sie verlängern sich jeweils um dieselbe Laufzeit, wenn sie nicht zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung ist jederzeit ohne Frist zum Laufzeitende möglich, in den Kontoeinstellungen oder in Textform an info@vergabemeister.de. Bereits gezahlte Entgelte für die laufende Laufzeit werden nicht erstattet.

(2) Der kostenlose Plan Entdecken kann vom Kunden jederzeit durch Löschung der Organisation beendet werden. KI Katapult kann den kostenlosen Plan mit einer Frist von 30 Tagen kündigen oder den Zugang zu Organisationen im kostenlosen Plan einstellen, die länger als zwölf Monate nicht genutzt wurden; der Kunde wird zuvor per E-Mail informiert und kann seine Daten exportieren.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für KI Katapult insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 8, § 9 oder § 10 verstößt, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

(4) Nach Vertragsende werden die Daten der Organisation nach den Fristen der AVV gelöscht (30 Tage Karenz, dann Löschung). Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten vorher zu exportieren. KI Katapult weist in der Kündigungsbestätigung darauf hin.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Support

(1) KI Katapult bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, sichert jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Es gibt keine Service-Level-Vereinbarung. Der Dienst wird von einem Einzelunternehmen betrieben; der Kunde berücksichtigt dies bei der Planung seiner Fristen und hält für fristkritische Arbeiten eigene Vorkehrungen bereit (insbesondere lokale Kopien der benötigten Unterlagen).

(2) Wartungsarbeiten kündigt KI Katapult nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vorher im Dienst an und führt sie bevorzugt außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr) durch. Dringende Sicherheitsupdates können ohne Vorankündigung erfolgen.

(3) Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten Ausfälle, die auf Umstände außerhalb des Einflussbereichs von KI Katapult zurückgehen, insbesondere Störungen des Internets, der Infrastruktur des Kunden, des KI-Assistenten des Kunden oder öffentlicher Vergabeplattformen und Datenquellen.

(4) Support erfolgt per E-Mail an info@vergabemeister.de an Werktagen. Reaktionszeiten werden nicht zugesichert. Support umfasst Fragen zur Bedienung des Dienstes, nicht die vergaberechtliche oder inhaltliche Beratung zu einzelnen Verfahren.

(5) KI Katapult entwickelt den Dienst fortlaufend weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen, solange der wesentliche Leistungsumfang des gebuchten Plans erhalten bleibt. Wird eine wesentliche Funktion eingestellt, informiert KI Katapult den Kunden mindestens sechs Wochen vorher; der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Einstellung kündigen und erhält im Voraus gezahlte Entgelte zeitanteilig zurück.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, den Dienst im Umfang des gebuchten Plans für eigene geschäftliche Zwecke über die Weboberfläche und die MCP-Schnittstelle zu nutzen.

(2) Kunden im Plan "Berater" dürfen den Dienst zusätzlich für die Bearbeitung von Vergabeverfahren ihrer eigenen Auftraggeber nutzen. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Auftraggeber oder sonstige Dritte außerhalb der Organisation ist nicht gestattet.

(3) Nicht gestattet sind insbesondere: automatisiertes Auslesen des Dienstes über die vorgesehenen Schnittstellen hinaus, Umgehung von Kontingenten, Mengen- oder Ratenbegrenzungen (§ 4 Abs. 7 und 8), etwa durch Verteilung derselben Nutzung auf mehrere Organisationen, Weiterverkauf oder Bereitstellung des Dienstes für Dritte, Rückentwicklung außerhalb der gesetzlichen Grenzen (§ 69e UrhG), Nutzung zum Aufbau eines konkurrierenden Produkts unter Verwendung nicht öffentlicher Bestandteile des Dienstes.

(4) An den vom Kunden eingebrachten Inhalten erhält KI Katapult nur die Rechte, die zur Erbringung der Leistung erforderlich sind (Speichern, Indexieren, Anzeigen, Sichern, Bereitstellen an den Kunden und seinen KI-Assistenten). KI Katapult nutzt Kundeninhalte nicht für eigene Zwecke und nicht zum Training von KI-Modellen.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er oder seine Nutzer in den Dienst einbringen. Er stellt sicher, dass er zur Nutzung der Inhalte berechtigt ist und dass die Inhalte keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.

(2) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten, die er in den Dienst einbringt (§ 11). Er stellt sicher, dass für die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht und dass er seine Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen erfüllt.

(3) Der Kunde nutzt den Dienst nicht für rechtswidrige Zwecke, insbesondere nicht für wettbewerbswidrige Absprachen in Vergabeverfahren, zur Umgehung vergaberechtlicher Vorschriften oder zur unerlaubten Werbung.

(4) Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig über die Exportfunktionen, soweit sie für ihn geschäftskritisch sind. Die Sicherungen von KI Katapult dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems, nicht der Wiederherstellung einzelner vom Kunden gelöschter Objekte außerhalb der Rückgängig-Funktion.

(5) Der Kunde prüft Ergebnisse, die der Dienst oder ein angebundener KI-Assistent liefert, vor ihrer Verwendung (§ 10 Abs. 3).

§ 9 Netzwerkmodul: besondere Bedingungen

(1) Funktion. Mit dem Netzwerkmodul können Nutzer ihre eigene, selbst exportierte Liste beruflicher Kontakte in den Dienst laden und durchsuchen, um für konkrete Vergabeverfahren mögliche Eignungsleiher, Nachunternehmer oder Partner einer Bietergemeinschaft zu finden. Gespeichert werden je Kontaktperson Name, Unternehmen, Position, Profil-Link und Monat der Vernetzung. E-Mail-Adressen werden beim Einlesen verworfen und nicht gespeichert. Der Dienst nimmt keinen Kontakt zu Kontaktpersonen auf.

(2) Eigene Exportdatei. Der Kunde stellt sicher, dass nur Dateien hochgeladen werden, die der jeweilige Nutzer selbst über die von der Plattform (derzeit LinkedIn) dafür bereitgestellte Exportfunktion aus seinem eigenen Konto bezogen hat. Nicht gestattet ist das Hochladen von Kontaktlisten anderer Personen, gekaufter oder gesammelter Listen oder von Daten, die durch automatisiertes Auslesen (Scraping), Browser-Erweiterungen, Bots oder Schnittstellenzugriffe ohne Erlaubnis des Plattformbetreibers gewonnen wurden.

(3) Berufliche Kontakte. Das Netzwerkmodul ist für berufliche Kontakte bestimmt. Der Nutzer wählt in der Vorschau vor dem Import offensichtlich private Kontakte ab; Einträge ohne Unternehmen und Position sind standardmäßig abgewählt.

(4) Keine besonderen Kategorien. Der Kunde verwendet das Netzwerkmodul nicht, um gezielt Rückschlüsse auf besondere Kategorien personenbezogener Daten zu ziehen oder danach zu filtern (zum Beispiel Religion, Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit, Gesundheit, Art. 9 DSGVO).

(5) Pflichten als Verantwortlicher. Der Kunde ist Verantwortlicher für die Kontaktdaten. Er prüft und dokumentiert die Rechtsgrundlage (regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und erfüllt die Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO gegenüber den Kontaktpersonen. KI Katapult stellt dafür Vorlagen bereit (Textbaustein für die Datenschutzerklärung, Interessenabwägung, Eintrag für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten) und betreibt eine öffentliche Informationsseite für Kontaktpersonen unter https://app.vergabemeister.de/kontaktpersonen. Die Verwendung der Vorlagen entbindet den Kunden nicht von der eigenen Prüfung. Vor dem ersten Import bestätigt der Nutzer die in der AVV (Anlage 1 Ziffer 6) beschriebene Verantwortlichen-Erklärung.

(6) Bedingungen der Datenquellen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Nutzung seines Exports mit den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform vereinbar ist. KI Katapult ist nicht Partner, Lizenznehmer oder Kooperationspartner von LinkedIn, Google oder anderen Plattformen und sichert keine Vereinbarkeit mit deren Bedingungen zu. Maßnahmen eines Plattformbetreibers gegen das Konto eines Nutzers (zum Beispiel Einschränkung oder Sperrung) liegen im Risikobereich des Kunden; KI Katapult haftet dafür nicht, es sei denn, KI Katapult hat die Maßnahme durch eine eigene Pflichtverletzung verursacht.

(7) Verbot der Massenansprache. Der Kunde verwendet die Kontaktdaten aus dem Netzwerkmodul nicht für Werbung per E-Mail, Serienbrief, Serien-Nachricht oder sonstige Massenansprache. Zulässig ist die persönliche Ansprache einzelner Kontaktpersonen durch den Nutzer wegen eines konkreten Vergabeverfahrens unter Beachtung des § 7 UWG (Telefon oder persönliche Nachricht; E-Mail-Werbung nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers). Bei der ersten Ansprache informiert der Nutzer die Kontaktperson über die Herkunft der Daten und verweist auf die Informationsseite (Art. 14 Abs. 3 lit. b DSGVO); der Dienst stellt dafür einen Textbaustein bereit.

(8) Kein Teilen mit Kollegen. Importierte Kontakte sind nur für den importierenden Nutzer sichtbar; Organisations-Administratoren können sie ausschließlich zur Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen durchsuchen. Eine Zusammenführung von Netzwerken über Organisationen hinweg findet nicht statt, auch nicht zwischen verbundenen Unternehmen.

(9) Löschung, Widerspruch, Sperrliste. Der Nutzer kann einzelne Kontakte oder seinen gesamten Bestand jederzeit löschen. Gelöschte Kontakte und Kontakte, die widersprochen haben, werden in eine organisationsbezogene Sperrliste aufgenommen, damit ein erneuter Import sie nicht wiederherstellt. Ein erneuter Import ersetzt den bisherigen Bestand des Nutzers vollständig. Ohne erneuten Import werden Kontakte 18 Monate nach dem letzten Import automatisch gelöscht (Hinweis nach 12 Monaten). Wird ein Nutzer aus der Organisation entfernt, werden seine Kontakte sofort gelöscht.

(10) Widersprüche, die bei KI Katapult eingehen, leitet KI Katapult an den Kunden weiter (AVV § 3 Abs. 3). Der Kunde behandelt Widersprüche von Kontaktpersonen umgehend durch Löschung und Sperrlisteneintrag.

(11) Maßnahmen bei Verstößen. Hat KI Katapult konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diesen § 9, kann KI Katapult das Netzwerkmodul für die betroffene Organisation sperren und die betroffenen Kontaktdaten nach Anhörung des Kunden löschen. § 13 gilt entsprechend.

§ 10 KI-Assistent des Kunden, MCP-Schnittstelle, Verantwortung für Angebote

(1) Der Kunde kann einen eigenen KI-Assistenten (zum Beispiel Claude oder ChatGPT) über die MCP-Schnittstelle anbinden. Der Vertrag mit dem KI-Anbieter, dessen Einstellungen (insbesondere Ausschluss des Trainings mit Kundendaten, Auftragsverarbeitungsvertrag, Datenstandort) und dessen Kosten liegen beim Kunden. KI Katapult gibt dazu Hinweise in der Produktdokumentation, übernimmt aber keine Gewähr für die Verarbeitung durch den KI-Anbieter.

(2) KI Katapult begrenzt die über die Schnittstelle ausgegebenen Daten auf das für die jeweilige Funktion Erforderliche und stellt nutzerbezogene, widerrufbare Zugriffstoken mit abgestuften Berechtigungen bereit. Der Kunde ist dafür verantwortlich, welchen KI-Assistenten er verbindet und welche Berechtigungen er erteilt.

(3) Ausgaben sind Vorschläge. Alle Ausgaben des Dienstes und eines angebundenen KI-Assistenten (Zusammenfassungen, Anforderungslisten, Entwürfe, Bewertungen, Fristen, Partnervorschläge) sind Arbeitshilfen. Sie können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde prüft jede Ausgabe vor ihrer Verwendung und trifft alle Entscheidungen selbst. Dies gilt insbesondere für:

a) Preise und Kalkulation: Alle Preise, Mengen und wirtschaftlichen Annahmen in Angeboten stammen vom Kunden und liegen in seiner alleinigen Verantwortung; b) Fristen: Angebots-, Teilnahme-, Frage- und Rügefristen sind vom Kunden anhand der Originalunterlagen zu prüfen; c) Vollständigkeit und Form: Der Kunde stellt sicher, dass sein Angebot alle geforderten Unterlagen, Erklärungen, Nachweise, Unterschriften und Formvorgaben der Vergabestelle erfüllt; d) Eignung und Partner: Ob ein vorgeschlagener Partner geeignet, verfügbar und zulässig ist (einschließlich kartell- und vergaberechtlicher Grenzen von Bietergemeinschaften), prüft der Kunde.

(4) Ausschreibungsdaten im Dienst stammen aus öffentlichen Quellen und werden automatisiert erfasst. KI Katapult übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität dieser Daten; maßgeblich sind allein die Veröffentlichungen der Vergabestelle.

(5) KI Katapult schuldet die Bereitstellung des Dienstes, nicht einen bestimmten Erfolg in Vergabeverfahren (insbesondere nicht den Zuschlag, die Zulassung des Angebots oder die Fehlerfreiheit eingereichter Unterlagen).

§ 11 Datenschutz

(1) Soweit KI Katapult personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet (Nutzerdaten, Inhalte des Kunden, Netzwerkkontakte), ist der Kunde Verantwortlicher und KI Katapult Auftragsverarbeiter. Hierfür gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), abrufbar unter https://app.vergabemeister.de/legal/avv, die der Kunde mit dem Anlegen der Organisation akzeptiert. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der AVV geht in Datenschutzfragen die AVV vor.

(2) Für die Verarbeitung, die KI Katapult als eigener Verantwortlicher vornimmt (Vertragsverwaltung, Abrechnung, Sicherheit des Dienstes, Kommunikation), gilt die Datenschutzerklärung unter https://app.vergabemeister.de/legal/datenschutz.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer über die Verarbeitung ihrer Daten durch den Dienst informiert sind.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) KI Katapult behandelt alle Inhalte des Kunden vertraulich, verwendet sie nur zur Leistungserbringung und gibt sie nicht an Dritte weiter, außer an die in der AVV genannten Unterauftragsverarbeiter oder soweit gesetzlich verpflichtet.

(2) Zugriff auf Inhalte des Kunden nimmt KI Katapult nur, soweit es für Betrieb, Sicherheit und Fehlerbehebung erforderlich ist, oder auf Wunsch des Kunden im Rahmen des Supports.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.

§ 13 Sperrung

(1) KI Katapult kann den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde gegen § 7 bis § 10 verstößt, wenn die Sperrung zur Abwehr einer Sicherheitsgefahr für den Dienst oder andere Kunden erforderlich ist, oder im Fall des § 4 Abs. 3.

(2) KI Katapult informiert den Kunden vor der Sperrung, bei Gefahr im Verzug unverzüglich danach, und hebt die Sperrung auf, sobald der Grund entfallen ist. Die Zahlungspflicht bleibt während einer Sperrung bestehen, die der Kunde zu vertreten hat.

§ 14 Gewährleistung

(1) Für die Überlassung der Software gelten die mietrechtlichen Gewährleistungsvorschriften mit folgenden Maßgaben.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass KI Katapult sie nachvollziehen kann. KI Katapult beseitigt Mängel in angemessener Zeit, auch durch Bereitstellung einer Umgehungslösung, sofern diese zumutbar ist.

(4) Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden beruhen (insbesondere Fehlbedienung, ungeeignete Umgebung, Ausgaben des KI-Assistenten des Kunden, fehlerhafte Inhalte des Kunden), sowie Unvollständigkeit oder Fehler von Ausschreibungsdaten aus öffentlichen Quellen (§ 10 Abs. 4).

(5) Eine Minderung durch Abzug vom Entgelt ist ausgeschlossen; der Kunde kann rechtsgrundlos gezahlte Entgelte zurückfordern.

§ 15 Haftung

(1) KI Katapult haftet unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) nach dem Produkthaftungsgesetz, d) im Umfang einer von KI Katapult ausdrücklich übernommenen Garantie, e) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet KI Katapult begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für den Dienst an KI Katapult gezahlt hat, mindestens jedoch auf 2.500 Euro. Für Kunden, die in diesem Zeitraum ausschließlich den kostenlosen Plan genutzt haben, beträgt die Höchstgrenze 1.000 Euro.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von KI Katapult für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Für den Verlust von Daten haftet KI Katapult im Rahmen der Absätze 1 bis 4 nur in der Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden (§ 8 Abs. 4) zu ihrer Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von KI Katapult und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

(7) Ansprüche des Kunden, die nach den Absätzen 2 bis 5 beschränkt sind, verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1.

(8) Die Verantwortung des Kunden für Inhalt, Preise, Fristen, Vollständigkeit und Einreichung seiner Angebote (§ 10 Abs. 3) ist keine Haftungsbeschränkung, sondern beschreibt die Leistung: KI Katapult schuldet diese Prüfungen und Entscheidungen nicht.

§ 16 Freistellung

(1) Der Kunde stellt KI Katapult von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen KI Katapult wegen Inhalten des Kunden oder wegen einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus § 8, § 9 oder § 10 geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dazu gehören insbesondere Ansprüche von Kontaktpersonen des Netzwerkmoduls, von Plattformbetreibern und von Inhabern von Rechten an hochgeladenen Dokumenten. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(2) KI Katapult informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, überlässt ihm nach Möglichkeit die Verteidigung und trifft ohne seine Zustimmung keine Anerkenntnisse oder Vergleiche. Der Kunde unterstützt KI Katapult mit allen erforderlichen Informationen.

(3) Bußgelder, die eine Behörde gegen KI Katapult wegen eigener Pflichtverletzungen von KI Katapult verhängt, sind von der Freistellung nicht erfasst.

§ 17 Änderungen dieser AGB

(1) KI Katapult kann diese AGB ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (insbesondere Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, neue Funktionen, Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern oder Zahlungsdienstleistern, Schließung von Regelungslücken) und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Preise richten sich nach § 4 Abs. 5 und § 6 Abs. 5.

(2) KI Katapult kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail an die Organisations-Administratoren an und hebt die geänderten Stellen hervor. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die geänderten AGB als vereinbart. Darauf und auf das Widerspruchsrecht weist KI Katapult in der Ankündigung hin. Widerspricht der Kunde, kann KI Katapult den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Potsdam. KI Katapult darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (E-Mail genügt), soweit nicht eine strengere Form vorgesehen ist.

(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von KI Katapult auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. KI Katapult darf den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen, der den Dienst fortführt; der Kunde wird informiert und kann in diesem Fall außerordentlich kündigen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Vertragssprache ist Deutsch.

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KI Katapult, Inhaber Tim Neunzig · Fragen: info@vergabemeister.de